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SB-Ausweis
wie man ihn bekommt

(Auszug aus: Die Rechte Behinderter Menschen und ihrer Angehörigen 28. Auflage, 2000)

1. Antrag beim Versorgungsamt
(in dessen Zuständigkeit der Antragsteller wohnt, amtliche Antragsvordrucke sind kostenlos erhältlich u. a. bei den Versorgungsämtern, örtlichen Fürsorgestellen der Kreise und kreisfreien Städte, Sozialämtern, Behindertenverbänden, Schwerbehindertenvertretungen in Betrieben)
2. Im Antrag
a) möglichst vollständige Angaben machen (vor allem zu den Gesundheitsstörungen und ihren Folgen)
b) (soweit vorhanden) ärztliche Unterlagen über Gesundheitsstörungen in Kopie beifügen (z. B. Krankenhausentlassungsbericht, Kurbericht, ärztliche Bescheinigungen)
c) (soweit vorhanden) Bescheide und Entscheidungen über die Behinderung beifügen (z. B. Rentenbescheid)
d) Lichtbild in der Größe eines Passbildes beifügen (entfällt z. B. bei Schwerbehinderten vor Vollendung des 10. Lebensjahres oder - auf Antrag - bei Schwerbehinderten, die das Haus nicht verlassen können)
3. Eingangsbestätigung des Versorgungsamtes
(kann z. B. dem Arbeitsgeber vorgelegt werden, um Kündigungsschutz geltend zu machen)
4. Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes
(mit Feststellung der Behinderung, des GdB von 20 bis 100 und der besonderen Merkzeichen)
Rechtsmittel dagegen: Widerspruch, danach Klage beim Sozialgericht
5. Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises, wenn GdB mindestens 50 beträgt
(bei GdB unter 50, aber mindestens 30: Antrag auf Gleichstellung beim Arbeitsamt)

Delfintherapie 2006